Bekleidung
Bekleidung in der Feuerwehr
Persönliche Schutzausrüstung
Auf Grund der UVV(Unfallverhütungsvorschriften) der Feuerwehren ist die Persönliche Schutzausrüstung als Notwendigkeit festgelegt worden.
Mit dieser schützt sich ein Feuerwehrangehöriger vor den äußeren Gefahren einer Einsatzstelle.
Der Grundschutz, der in jedem Einsatz getragen wird, besteht aus:
- Feuerwehr-Schutzanzug
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe
- Feuerwehrstiefel
Darüberhinaus gib es auch erweiterte Ausrüstungsgegenstände, zu denen u.a. folgende Gehören:
- Feuerwehrhaltegurt (früher Feuerwehrsicherheitsgurt)
- Feuerwehraxt / Feuerwehrbeil
- Feuerwehrleinen
- Atemschutzgerät (mit entsprechender Atemschutzmaske)
- Flammschutzhaube
- Handsprechfunkgerät
- Tauchausrüstung
Dienstanzug
Der Dienstanzug besteht aus einer Schirmmütze, einer schwarzen Diensthose mit den karmesinroten Biesen an den äußeren Nähten, einer dunkelblauen Dienstjacke, einem blauen Hemd, einer dunkelblauen Krawatte, dunkelblauen oder schwarzen Strümpfen und schwarzen Halbschuhen.
Frauen können alternativ zur Diensthose und dem Hemd einen schwarzen Dienstrock und eine hellblaue Polobluse tragen.